Familienrecht

Das Familienrecht gehört zum Zivilrecht und ist größtenteils im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es beinhalt vor allem die Rechtsverhältnisse der Ehe und Familie mit dem Schwerpunkt Eheschließung, Scheidung und Unterhalt. Es regelt aber auch die Rechtsbeziehung der Eltern zu den Kindern, also das Sorgerecht, das Vaterschaftsrecht sowie das Recht des Kindesunterhalts. Vormundschaft und rechtliche Betreuung sind ebenfalls Teil des Familienrechts.

Erbrecht

Den Nachlass schon zu Lebzeiten zu regeln, ist für die meisten Menschen nicht ganz so einfach. Kaum jemand befasst sich gerne mit dem eigenen Ableben, sodass auch das Regeln des Erbes oftmals zeitlich immer weiter nach hinten geschoben wird oder sogar ganz ausbleibt. Ich berate Sie gerne umfassend zum Thema Erbrecht: Testament, Erbschaft, Erbschaftssteuer, Enterbung, Kosten in Erbangelegenheiten, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung.

Mietrecht

Das Mietrecht gehört zu den umfassendsten Rechtsgebieten überhaupt. Rechtliche Probleme, die das Mietverhältnis betreffen, können für den Mieter und Vermieter von erheblicher Bedeutung sein.